Artikel 1 Definitionen

  1. Art4Light: das Unternehmen Art4Light bv mit Sitz und Hauptgeschäftssitz in Uithoorn unter der Adresse: Ondernemingsweg 13 (1422 DZ), eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 88831833. Website: art4light.nl E-Mail: info@art4light.nl Telefonnummer: 088-647 89 65.
  2. Gegenpartei: jede juristische Person, die einen Vertrag mit Art4Light abschließen oder abschließen möchte.

 Artikel 2 Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen, einschließlich Vereinbarungen und Angebote (sowohl mündlich als auch schriftlich), zwischen Art4Light und der Gegenpartei, unabhängig von der Eigenschaft, in der die Gegenpartei handelt. Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, werden alle derartigen Rechtsbeziehungen im Folgenden als „Vereinbarungen“ bezeichnet.
  2. Die Anwendbarkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich abgelehnt.
  3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur zulässig, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Bedingungen, von denen nicht ausdrücklich schriftlich abgewichen wird, gelten weiterhin uneingeschränkt. Jede Abweichung von diesen Bedingungen gilt nur für die in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegten Fälle, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt ist.
  4. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so gilt eine als gültig anzusehende Bestimmung als an ihrer Stelle aufgenommen, die der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich folgt. Gleiches gilt für Bestimmungen, auf die sich Art4Light aus anderen Gründen nicht berufen kann.
  5. Für den Fall, dass die vorliegenden Bedingungen in einer anderen Sprache als Niederländisch abgefasst sind, gilt im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Übersetzung und dem niederländischen Text in irgendeinem Teil der niederländische Text für diesen Teil.

 

Artikel 3 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Art4Light ist berechtigt, (einseitige) Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Diese Änderungen treten zum angekündigten Datum des Inkrafttretens in Kraft.
  2. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für (einen) zuvor abgeschlossene(n) Vertrag(e). Die neueste Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann immer auf der Art4Light-Website eingesehen werden.

 

Artikel 4 Angebote und Vertragsabschluss

  1. Alle Angebote von Art4Light sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische (Auftrags-)Bestätigung der Bestellung/Anfrage der Gegenpartei durch Art4Light zustande: am Datum dieser Bestätigung.
  3. Wenn die Gegenpartei ihre Einwände gegen die (Inhalt der) Auftragsbestätigung nicht innerhalb von drei Werktagen nach Versand der Auftragsbestätigung mitteilt, wird davon ausgegangen, dass die Auftragsbestätigung den Inhalt des Vertrags korrekt und vollständig wiedergibt.
  4. Wenn die Annahme durch die Gegenpartei Vorbehalte oder Änderungen des Angebots enthält, kommt der Vertrag nur zustande, wenn und sobald Art4Light der Gegenpartei schriftlich bestätigt hat, dass sie dieser Abweichung von ihrem Angebot zustimmt. Diese Zustimmung bezieht sich jedoch niemals auf die Anwendbarkeit der von der Gegenpartei verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Artikel 5 Preise, Lieferung

  1. Angebote werden stets auf Basis der zum Zeitpunkt des Angebots gültigen Preise erstellt. Die angegebenen Preise verstehen sich stets zuzüglich Umsatzsteuer, sonstiger staatlicher Abgaben und Versandkosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  2. Die Preise gelten nur für die angegebenen Mengen. Bei zusammengesetzten Angeboten besteht keine Verpflichtung zur Lieferung eines Teils gegen einen entsprechenden Teil des für das Ganze angegebenen Preises.
  3. Etwaige Rabatte gelten einmalig und binden Art4Light nicht in Bezug auf andere Vereinbarungen.
  4. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer auf der Website und in Angeboten, Kostenvoranschlägen oder Vereinbarungen binden Art4Light nicht.
  5. Änderungen der angegebenen Preise ohne Vorankündigung und auch nach Versand der Auftragsbestätigung durch Art4Light an die Gegenpartei bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  6. Jede Teillieferung kann von Art4Light in Rechnung gestellt werden.
  7. Lieferzeiten sind immer Richtwerte und niemals strenge Fristen.

 

Artikel 6 Zahlung

  1. Die Zahlung durch die Gegenpartei erfolgt innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsdatum durch Überweisung des Rechnungsbetrags auf das/die von Art4Light auf der Rechnung angegebene(n) Bankkonto(s). Bei der Zahlung ist die Rechnungsnummer anzugeben.
  2. Bei Überschreitung der im vorstehenden Artikel genannten Zahlungsfrist sowie bei Verzug der Gegenpartei mit der Erfüllung einer oder mehrerer ihrer Verpflichtungen werden ab dem Fälligkeitsdatum Vertragszinsen in Höhe von 1 % pro Monat berechnet ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, sowie Ersatz sowohl der gerichtlichen als auch der außergerichtlichen Kosten der Forderungseintreibung, mindestens jedoch € 200,00, unabhängig davon, ob diese Kosten tatsächlich entstanden sind. Zu den Gerichtskosten zählen unter anderem alle Kosten für die Eintreibung der Forderung, wie (aber nicht beschränkt auf): Gerichtsvollzieherkosten, Anwaltskosten, Kosten für gerichtliche Sicherungsmaßnahmen, vorläufige Maßnahmen, Gerichtskosten und Kosten eines Insolvenzantrags.
  3. Von der Gegenpartei geleistete Zahlungen dienen immer in erster Linie der Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten, in zweiter Linie für zahlbare Rechnungen, die am längsten ausstehen, auch wenn die Gegenpartei angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht, und in zweiter Linie an letzter Stelle der zuletzt von Art4Light versendeten Rechnung.
  4. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Zahlungseinstellung oder der Anwendung der gesetzlichen Umschuldung werden die Verpflichtungen der Gegenpartei sofort fällig und zahlbar.
  5. Eine Abrechnung, ein Rabatt oder eine Aussetzung durch die Gegenpartei, gleich aus welchem ​​Grund und unter welchem ​​Namen, ist ausgeschlossen.


Artikel 7 Haftung

  1. Art4Light übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, wie auch immer benannt und aus welcher Ursache auch immer, außer als Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Art4Light, die von der Gegenpartei nachgewiesen werden muss.
  2. Im Haftungsfall ist Art4Light niemals verpflichtet, einen höheren Schadensbetrag zu ersetzen als den Teil des Rechnungsbetrags, der von der Gegenpartei (ohne Mehrwertsteuer) für die gelieferten Waren gezahlt wurde, durch die/wodurch der Schaden verursacht wurde. Für den Fall, dass Art4Light für den betreffenden Schaden versichert ist, ist ihre Haftung auf den Betrag begrenzt, der vom Versicherer im jeweiligen Fall gemäß den Policen ausgezahlt wird, abzüglich des Selbstbehalts.
  3. Indirekte Schäden wie Folge- und/oder Betriebsverluste (einschließlich unter anderem: Stagnationsschäden und entgangener Gewinn, nicht realisierter Umsatz) sowie sichtbare Schäden (einschließlich unter anderem: Schäden an Waren, die von der Gegenpartei bearbeitet werden). , die von ihm verwaltet oder benutzt werden, oder an Sachen, die sich in der Nähe des Ortes befinden, an dem Arbeiten ausgeführt, verwaltet oder benutzt werden, sowie Schäden an Sachen, die gemietet, geleast, geleast, auf Raten gekauft oder bestimmt sind für (Neben-)Beruf oder (Neben-)Geschäft, Schäden an Kraftfahrzeugen, Maschinen etc.) sowie die Kosten des Aus- und Einbaus sind nicht ersatzfähig, es sei denn, der betreffende Schaden ist durch Art4Light und den Versicherer versichert Erlös zur Zahlung einer Entschädigung. In diesem Fall ist die Haftung auf den Betrag begrenzt, der vom Versicherer im jeweiligen Fall gemäß den Policen ausgezahlt wird, abzüglich des Selbstbehalts.
  4. Schäden müssen Art2Light so schnell wie möglich, in jedem Fall jedoch innerhalb von (zwei) 4 Werktagen nach Eintritt des Schadens unter Zusendung der entsprechenden Belege schriftlich gemeldet werden. Die Gegenpartei ist verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu treffen und Art4Light dies zu ermöglichen.

 

Artikel 8 Höhere Gewalt

  1. Unter höherer Gewalt sind Umstände zu verstehen, die die Erfüllung der Verpflichtung verhindern und die Art4Light nicht zu vertreten hat. Dazu gehören auch (falls und soweit diese Umstände die Erfüllung unmöglich oder unzumutbar erschweren): Streiks in anderen Unternehmen als denen von Art4Light, wilde Streiks oder politische Streiks, unvorhersehbare Stagnation bei Lieferanten oder anderen Dritten, von denen Art4Light abhängig ist, Mangel an Rohmaterial Materialien, extreme und/oder unerwartete Wetterbedingungen, staatliche Maßnahmen und allgemeine Transport- und Importprobleme.
  2. Art4Light hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem Art4Light seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
  3. Während höherer Gewalt ruhen die Verpflichtungen von Art4Light. Wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen durch Art4Light aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als dreißig (30) Tage dauert, ist Art4Light berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass Art4Light in diesem Fall zu einer Entschädigung verpflichtet ist.
  4. Wenn Art4Light seine Verpflichtungen zu Beginn der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist es berechtigt, den bereits erfüllten oder ausführbaren Teil separat in Rechnung zu stellen, und die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung so zu bezahlen, als ob sie betroffen wäre einen gesonderten Vertrag. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits erbrachte oder ausführbare Teil keinen eigenständigen Wert hat.

 

Artikel 9 Entschädigung

  1. Wenn Art4Light in Bezug auf Schäden haftbar gemacht wird, die durch oder mit den von Art4Light gelieferten Waren verursacht wurden, wird die Gegenpartei Art4Light vollständig schadlos halten und Art4Light für alles erstatten, was Art4Light gegenüber diesem Dritten einhalten muss. Diese Freistellungsverpflichtung gilt auch für den Fall, dass Art4Light für einen Teil des Schadensbetrags, für den Art4Light gemäß dem Vertrag oder diesen Bedingungen haftbar gemacht wird, nicht haftbar wäre, wenn dieser Schaden von der Gegenpartei erlitten worden wäre.
  2. Die andere Partei ist auch verpflichtet, Art4Light von Schäden aus und/oder aufgrund von Bußgeldern, Ansprüchen, Zwangsgeldern und anderen staatlichen Maßnahmen freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtungen der Gegenpartei gelten auch für Manager, Partner, Direktoren, Mitarbeiter und andere an Art4Light beteiligte Parteien.

 

Artikel 10 Mängel: Reklamationen und Reklamationen

  1. Reklamationen sind nur schriftlich und innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Erhalt der Ware durch die Gegenpartei möglich. Bei sichtbaren Mängeln der von Art4Light gelieferten Ware sind Reklamationen nur unverzüglich nach Lieferung möglich.
  2. Im Falle einer Reklamation ist der defekte Artikel an Art4Light zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten der Gegenpartei. Art4Light wird die zurückgegebenen Artikel und die Reklamation untersuchen. Die Kosten dieser Untersuchung (mindestens 50,00 €) gehen zu Lasten der Gegenpartei. Diese Kosten werden der Gegenpartei erstattet, wenn sich die Beschwerde als berechtigt erweist und keine Umstände im Sinne von Absatz 3 dieses Artikels vorliegen.
  3. Reklamationen in Bezug auf Mängel, die auf Missbrauch, Fahrlässigkeit, Unfall, Nichtbeachtung gesetzlicher Sicherheitsvorschriften, Änderungen oder Reparaturen durch die Gegenpartei oder einen Dritten oder auf äußere Umstände oder Zerstörung, das Ergebnis normaler Abnutzung zurückzuführen sind und Reißen oder eine andere als die normale Verwendung werden nicht anerkannt.
  4. Reklamationen zu elektronischen Halbleiterschaltungen (Dimmer) und Schaltausgängen (Schalter) werden nicht bearbeitet, es sei denn, der Rücksendung liegt ein Gutachten eines anerkannten und unabhängigen Sachverständigen bei, der erklärt, dass bereits zum Zeitpunkt des Wareneingangs ein Mangel vorlag ein Defekt.
  5. Die Erfüllung der Vereinbarung gilt als ordnungsgemäß, wenn die Gegenpartei die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Untersuchung nicht rechtzeitig durchgeführt hat.
  6. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
  7. Art4Light muss auf Wunsch in die Lage versetzt werden, schadensbegrenzende Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie einer ihr obliegenden Verpflichtung nicht nachkommt. Wird Art4Light keine ausreichende Gelegenheit eingeräumt, einen auftretenden Mangel zu beheben oder den Schaden zu begrenzen, gehen alle daraus entstehenden Kosten zu Lasten der Gegenpartei.
  8. Eine Reklamation in Bezug auf eine bestimmte Lieferung setzt die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei in Bezug auf diese oder andere Lieferungen nicht aus.
  9. Wenn Art4Light eine Reklamation für begründet erachtet, hat Art4Light die Wahl, den Artikel entweder kostenlos erneut zu liefern oder der Gegenpartei einen in gegenseitiger Absprache festzulegenden Rabatt auf den angebotenen Preis zu gewähren.
  10. Die Rechnung von Art4Light gilt als korrekt, wenn die Gegenpartei Art8Light nicht innerhalb von acht (4) Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich protestiert hat.
  11. Wenn die in diesem Artikel genannten Fristen nach offensichtlichen Maßstäben der Angemessenheit und Fairness als unannehmbar kurz angesehen werden müssen, selbst für eine vorsichtige und aufmerksame Gegenpartei, werden diese Fristen automatisch bis zum ersten Zeitpunkt verlängert, an dem die Untersuchung bzw. Benachrichtigung erfolgt Art4Light für die andere Partei vernünftigerweise möglich ist.
  12. Die Leistung von Art4Light gilt in jedem Fall als einwandfrei, wenn die Gegenpartei die gelieferte Ware oder einen Teil der gelieferten Ware in Gebrauch genommen oder weiterverkauft hat.

 

Artikel 11 Aussetzung und Auflösung

  1. Wenn die Gegenpartei eine Verpflichtung aus einer Vereinbarung mit Art4Light nicht strikt einhält oder wenn sie falsche Informationen bereitgestellt oder zurückgehalten hat oder wenn die Gegenpartei für bankrott erklärt wird oder wenn sie ein Moratorium oder eine gesetzliche Umschuldung beantragt hat, oder wenn sie oder einige von ihnen eine Vereinbarung oder Vereinbarung anbieten, oder im Falle der Pfändung ihres Vermögens oder eines Teils davon, oder wenn die Gegenpartei fortfährt, ihr Geschäft zu verkaufen oder aufzulösen, oder im Falle des Todes des Eigentümers oder Direktor der Gegenpartei oder unter Vormundschaft gestellt, oder wenn er anderweitig die Leitung oder Führung seines Unternehmens, Geschäfts oder eines Teils davon verliert, hat Art4Light das Recht, die (weitere) Erfüllung aller Verpflichtungen oder die Ausführung des Vertrags gegenüber der Gegenpartei die Vereinbarung(en) mit der Gegenpartei auszusetzen oder als ganz oder teilweise aufgelöst zu betrachten, ohnedass hierfür eine Inverzugsetzung und/oder ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist, unter Beibehaltung des Anspruchs auf Schadensersatz.
  2. Wenn die Gegenpartei den Vertrag auflösen möchte, muss sie Art4Light in jedem Fall zuerst schriftlich in Verzug setzen. Die Gegenpartei muss Art4Light schriftlich und genau mitteilen, welche Mängel bei der Erfüllung festgestellt wurden. Die Gegenpartei wird Art4Light eine angemessene Frist einräumen, um die Verpflichtungen aus dem Vertrag noch zu erfüllen oder die Mängel zu beheben.


Artikel 12 Weitere Gegenparteien; mehr Unterzeichner

Für den Fall, dass mehrere Gegenparteien gemeinsam eine Vereinbarung getroffen haben oder mehrere Personen eine Vereinbarung mit Art4Light unterzeichnet haben, haftet jede von ihnen gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen der Gegenparteien aus dieser Vereinbarung.

 

Artikel 13 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Vereinbarung voneinander oder aus einer anderen Quelle erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn diese von der anderen Partei mitgeteilt wurden oder sich aus der Art der Informationen ergeben. Diese Vertraulichkeit darf nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei(en) und/oder einer gesetzlichen Verpflichtung verletzt werden.

 

Artikel 14 Streitigkeiten / Anwendbares Recht

  1. Für alle Angebote und Vereinbarungen, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise Anwendung finden, gilt niederländisches Recht.
  2. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden vom niederländischen Gericht in Amsterdam beigelegt.

Die neueste Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann auf der Art4Light-Website eingesehen werden.